HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR INZAHLUNGNAHME VON ALTTEILEN:


In welchem Fall gelten die reduzierten Neupreise ?

Die reduzierten Neuteilpreise gelten bei vorherigem Eingang -der selben- Altteile,  die
wir Ihnen als Neuteil liefern sollen.  Andere Teile können wir nicht in Zahlung nehmen.

Auf welchen Altteil-Zustand bezieht der Inzahlungnahmepreis ?

Unsere Rücknahmeangebote beziehen sich auf Altteile,die durch normale Benutzung
übliche typische Alters-  & Verschleißerscheinungen erlitten haben und deshalb unan-
sehnlich oder in der Funktion eingeschränkt sind.

Nehmen Sie auch zerstörte Altteile zurück ?

Altteile, die durch Unfall, gewaltsamen Ausbau oder bei  Reparaturversuchen zerstört,
zerbeult oder zerbrochen wurden, können leider -nicht- in Zahlung genommen werden.

Kann man die Altteile auch später schicken ?

Die Möglichkeit einer späteren Inzahlungnahme - nach dem Kauf - bieten wir nicht an.

Werden die zurück gegebenen Altteile anschließend bei Ihnen wieder aufgearbeitet ?

Eingesandte Altteile werden nicht aufgearbeitet.Wir verkaufen ausschließlich Neuteile.  
Ausnahmen sind  AT-Teile, wie z.B. Einspritzpumpen, Tachometer, Lenkgetriebe usw.

Sind die Altteile zu verkaufen, gibt es eine Gebrauchtteil-Liste ?

Weil der Verkauf von Gebrauchtteilen immer zu Kundenunzufriedenheit und unnötigen
Reklamationen führt, sind Bestände aus unserem Gebrauchtlager -nicht- zu verkaufen.

Kaufen Sie auch Altteile an ?

Wir bieten die Altteil-Rücknahme ausschließlich beim Kauf von neuen Ersatzteilen an.

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